Bordscheiben
Bei Zahnriemenrädern mit Bordscheiben, wird das Herunterspringen bzw. Ablaufen des Zahnriemens von Zahnriemenrad verhindert. Aus Kostengründen empfehlen wir, das kleinere Rad eines Antriebs mit Bordscheiben auszuführen. Bei Antrieben mit Achsabstand größer 8 x Außendurchmesser der Räder, sollten beide Räder mit Bordscheiben versehen werden. Der Bordscheiben-Außendurchmesser sollte mindestens so hoch sein, wie der auf dem Rad liegende Zahnriemen.
Standard- Bordscheiben
Bis ca. 200 mm Außendurchmesser werden je nach Zahnteilung, 1mm oder 1,5 mm dick und ca. 15° abgewinkelt, aus Stahl verzinkt auf die Zahnriemenräder angebördelt. Beim Bördeln ist eine Materialzugabe pro Bordscheibe von 0,5 mm notwendig.
Bordscheiben geschraubt
Ab ca. 200 mm Außendurchmesser und Radbreiten ab ca. 85 mm sollten die Bordscheiben angeschraubt werden. Bei Zahnteilung T20 + AT20 + HTD14 (ab z=48) empfehlen wir die Bordscheiben anzuschrauben, um eine ausreichende Betriebssicherheit zu erreichen.
Sonderbordscheiben
Sonderbordscheiben können in allen gängigen Werkstoffen, z.B.: V2A, Alu, Kunststoff usw. und in sämtlichen Befestigungsvariationen z.B.: geschweißt, geklebt, geschrumpft oder als aufgepresste Nabe ausgeführt werden. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl und den Befestigungsmöglichkeiten von Sonderbordscheiben.
Bordscheibenübersicht T/AT
Bordscheibenübersicht HTD/STD